Dienstag, 12. Januar 2010

Antwort der Stadt zu Fiege & Bertoli eingegangen

Hier die Antwort der Stadtverwaltung zur Anfrage Fiege & Bertoli. Eine Stellungnahme folgt die kommenden Tage:

Stellungnahme

Gelände Fiege & Bertoli, Düsseldorfer Straße
Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 12. November 2009

Das ehemalige Betriebsgelände Fiege & Bertoli liegt im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 490 „Gewerbegebiet Heerschleide“. Auf Anregung der beiden Eigentümern der teilweise brachliegenden oder zwischengenutzten Gewerbegrundstücke am Wahler Berg - Düsseldorfer Straße 85 und 87 - wurde durch den Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 24.05.2007 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 490 „Gewerbegebiet Heerschleide“ beschlossen.

Nach den Maßgaben des Baugesetzbuches (BauGB, Beauftragung Dritter) haben die beiden Grundstückseigentümer als Investorengruppe in Abstimmung mit der Stadt Dormagen die Entwurfausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes übernommen. Neben der Intention den Bereich verkehrlich neu zu erschließen, war Planungsziel für das ca. 12,4 ha große Areal die Sicherung eines Gewerbegebietes i.S. einer geordneten gewerblichen Folgenutzung unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes des benachbarten FFH-Gebietes (Wahler Berg) sowie der Zielsetzungen der Einzelhandelskonzeption für die Stadt Dormagen. Am 28.10.2008 hat der Rat den Bebauungsplan Nr. 490 „Gewerbegebiet Heerschleide“ als Satzung beschlossen. Die Rechtskraft soll in nächster Zeit durch Veröffentlichung herbeigeführt werden.

Voraussetzung für die Nutzung des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. Fiege & Bertoli ist die Herstellung der im Bebauungsplan festgesetzten neuen Erschließungsanlage, die von der Edisonstraße aus eine neue Straße in das Plangebiet vorsieht. Hierzu ist beabsichtigt mit den Eigentümern einen entsprechende Vereinbarung über die Herrichtung abzuschließen. Die zukünftige Nutzung ist nach Aussage eines Mitgliedes der Eigentümerfamilie noch offen. Die derzeitigen Überlegungen gehen dahin, dass das Gewerbegrundstück in Familienbesitz verbleiben soll sowie in eigener Regie entwickelt und bebaut werden soll. Vorstellbar ist die Errichtung einer Logistikanlage, für die in der Vergangenheit bereits mehrere Anfragen (u.a. auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung) an den Eigentümer herangetragen worden sind.

Vorrangig werden z.Z. andere Projekte vorangetrieben, die das Familenkapital binden. Eine konkrete Aussage, wann über die Nutzung entschieden wird, konnte seitens des Eigentümervertreters aktuell nicht gemacht werden.

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