Dienstag, 25. Januar 2011
Keine Extremisten bei Zensus
Mit großer Besorgnis habe ich erfahren, dass die NPD versucht, beim anstehenden Zensus ihre Mitglieder als Interviewer einzuschleusen. Heute habe ich folgenden Antrag im Namen der SPD Fraktion an den Rat gestellt:
Beschlussvorschlag:
Die Stadt stellt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sicher, dass keine Mitglieder extremistischer Parteien (oder ggf. vom Verfassungsschutz beobachteter Parteien) als Interviewer beim Zensus teilnehmen. Um die benötigte Anzahl freiwilliger Interviewer zu finden, sollten möglichst viele bei der Stadt gemeldete Wahlhelfer und Mitglieder demokratischer Parteien angesprochen werden.
Begründung:
In der Presse wurde darüber berichtet, dass die NPD und andere rechtsradikale Parteien ihre Mitglieder aufgefordert haben, sich freiwillig als Interviewer beim Zensus zu melden.
Im Sinne aller demokratischen Kräfte ist unbedingt zu vermeiden, dass Mitglieder extremer Parteien die Befragungen nutzen, um Einfluss auf Bürgerinnen und Bürger zu nehmen oder die gewonnenen Daten für Parteizwecke zu missbrauchen. Die Stadt sollte daher durch eine geeignete „Positivauswahl“ der Interviewer versuchen, eine Unterwanderung durch extreme Gruppierungen zu verhindern.
Dichtigkeitsprüfung verträglich gestalten
Im vergangenen Jahr haben die Technischen Betriebe Dormagen mit der Abwassersatzung jeden Hausbesitzer gesetzlich verpflichtet, bis 2015 die Dichtigkeit der Abwasseran¬schlüsse seines Hauses bis zum öffentlichen Kanalanschluss überprüfen zu lassen. Die neue Pflicht hat vielerorts zu Verunsicherung der Grundstückseigentümer und teilweise deutlichen Preissprüngen bei den Dienstleistungsunternehmen geführt.
Laut SPD-Fraktionsvorsitzendem Bernhard Schmitt ist diese Eile gar nicht nötig: „Nach einem neuen Erlass des NRW-Umweltministeriums können Kommunen die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen unter bestimmten Bedingungen von 2015 auf 2023 verlängern. Lediglich in Wasserschutzgebieten hat die Prüfung zwingend bis 2015 zu erfolgen.“
Die SPD beantragt daher, die Frist auch in Dormagen maximal bis Ende 2023 zu verlängern und die Satzungen entsprechend zu ändern. Außerdem setzt sie sich für eine zeitliche Staffelung der Fristen für das gesamte Stadtgebiet ein, um eine kontinuierliche Abarbeitung der Dichtheitsprüfungen ohne Zeitverzug sicherzustellen, wie es auch das Ministerium in seinem Erlass empfiehlt.
Fraktionsvize Nils Szuka begründet: „Die Erfahrung zeigt, dass die Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümer eine Beratung seitens der Kommune erst in den letzten Monaten vor Ablauf der Frist suchen. Um die gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht qualifiziert mit dem vorhandenen Personal durchführen zu können, ist die Staffelung der Fristen eine sinnvolle Maßnahme.“
Außerdem kann nach Ansicht der SPD durch die zeitliche Staffelung verhindert werden, dass Unternehmen die Zeitnot von Grundstückseigentümern gegen Ende der Frist durch überhöhte Preise ausnutzen.
Gedanken zur Altstadt
Es scheint fast so, als hätte die Verwaltung des Rhein-Kreis Neuss die Zonser Altstadt als neue Spielwiese entdeckt. Nach dem unsäglichen - und nicht beendeten - Theater um das Eintrittsgeld für den Schlosspark, hat der Kreis nun ein Auge auf das Bürgerhaus geworfen und denkt sogar über ein "Gesamtkonzept" für Zons nach. Wieso eigentlich der Kreis? Ist nun die gesamte Altstadt der Stadt Zons ein Fall für den Kreis? Ich denke nein. Höchstens der Rat der Stadt, gemeinsam mit den Menschen, hat die Aufgabe sich mit der Gesamtheit der Zonser Altstadt zu befassen. Hierbei steht die Meinung der SPD Fraktion fest:
- Kein Eintritt für den Schlosspark in Zons
- Abriss des Bürgerhauses und Beplanung des Areals gemeinsam mit den Menschen
- Erhalt des Rheinturms und der Stadtmauer
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