Dienstag, 25. Januar 2011

Dichtigkeitsprüfung verträglich gestalten


Im vergangenen Jahr haben die Technischen Betriebe Dormagen mit der Abwassersatzung jeden Hausbesitzer gesetzlich verpflichtet, bis 2015 die Dichtigkeit der Abwasseran¬schlüsse seines Hauses bis zum öffentlichen Kanalanschluss überprüfen zu lassen. Die neue Pflicht hat vielerorts zu Verunsicherung der Grundstückseigentümer und teilweise deutlichen Preissprüngen bei den Dienstleistungsunternehmen geführt.

Laut SPD-Fraktionsvorsitzendem Bernhard Schmitt ist diese Eile gar nicht nötig: „Nach einem neuen Erlass des NRW-Umweltministeriums können Kommunen die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen unter bestimmten Bedingungen von 2015 auf 2023 verlängern. Lediglich in Wasserschutzgebieten hat die Prüfung zwingend bis 2015 zu erfolgen.“

Die SPD beantragt daher, die Frist auch in Dormagen maximal bis Ende 2023 zu verlängern und die Satzungen entsprechend zu ändern. Außerdem setzt sie sich für eine zeitliche Staffelung der Fristen für das gesamte Stadtgebiet ein, um eine kontinuierliche Abarbeitung der Dichtheitsprüfungen ohne Zeitverzug sicherzustellen, wie es auch das Ministerium in seinem Erlass empfiehlt.
Fraktionsvize Nils Szuka begründet: „Die Erfahrung zeigt, dass die Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümer eine Beratung seitens der Kommune erst in den letzten Monaten vor Ablauf der Frist suchen. Um die gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht qualifiziert mit dem vorhandenen Personal durchführen zu können, ist die Staffelung der Fristen eine sinnvolle Maßnahme.“
Außerdem kann nach Ansicht der SPD durch die zeitliche Staffelung verhindert werden, dass Unternehmen die Zeitnot von Grundstückseigentümern gegen Ende der Frist durch überhöhte Preise ausnutzen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen